VERWALTUNGSRECHT

Polizei- und Ordnungrecht

Interessantes und Aktuelles

   Hundehaltungsverbot wegen mehrfacher Missachtung des angeordneten Maulkorbzwanges 
Wenn ein Hund mehrfach andere Hunde angegriffen und nicht unerheblich verletzt hatte, und daraufhin ein Maulkorbzwang für den Hund angeordnet wurde, gegen den der Hundehalter mehrfach verstieß und seinen Hund ohne Maulkorb laufen ließ, so rechtfertigen diese hartnäckigen Verstöße nicht nur die Wegnahme des derzeit vom Antragsteller gehaltenen Hundes, sondern auch das Verbot, künftig Hunde zu halten. ( VG Göttingen, 27.4.21 1 B 55/21)

    Erfolgreiche Klage gegen Hundesteuer/gefährlicher Hund
Normiert eine Satzung nicht die Verpflichtung, den Beauftragten der Gemeinde auf Nachfrage über die auf dem Grundstück gehaltenen Hunde und deren Halter wahrheitsgemäß Auskunft zu geben, kann ein Hundesteuerbescheid nicht auf die Verweigerung von Angaben zu Hund und dessen Halter gestützt werden.
Eine Einstufung als gefährlicher Hund setzt voraus, dass die in der Satzung hierfür normierten Voraussetzungen tatsächlich gegeben sind
( VG Wiesbaden , Urteil v. 28.01.2022, Aktenzeichen: 
  1 K 428/17.WI)