Verkehrsrecht

Geschwindigkeitsmeßverfahren sind bei Abstandsmessungen im (sog. Übersichtsverfahrern) zulässig, nur dann nicht, wenn die Kennzeichen der Fahrzeuge oder die Fahrzeuginsassen selbst identifizierbar aufgezeichnet werden.
Dann liegt ein Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung vor; OLG Jena - NJW 2010, 1093.