Privates Baurecht

Privates Baurecht

Sie sind Bauträger oder Architekt und kommen bei Ihrer Tätigkeit häufiger mit unseriösen oder schlampigen Handwerkern in Berührung? Oder betreiben Sie einen mittelständischen oder kleinen Handwerksbetrieb und sehen sich immer häufiger unberechtigten Abzügen Ihrer Auftraggeber gegenüber? Vielleicht wünschen Sie auch einfach nur die Überprüfung Ihrer allgemeinen Geschäftsbedingungen anhand der aktuellen Rechtsprechung? Oder Sie sind Bauherr und fühlen sich durch die Vorgaben des Gesetzgebers überfordert?

Aber selbstverständlich übernehme ich auch Ihre Vertretung bei Problemen mit den Baubehörden im Zusammenhang mit den von Ihnen geplanten Bauprojekten.

Auch wenn Stundenlohnzettel nicht gegengezeichnet werden, besteht eine Werklohnanspruch des Auftragnehmers, wenn dieser nur vom Auftraggeber nicht unterschriebene , aber inhaltlich klar aufgegliederte voelegt und den Leistungsinhalt dann grob von Handwerkern als Zeugen bestätigt werden.

OLG Hamm, Urteil vom 08.02.2011, 21 U 88/10

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