Erbrecht
Erbrecht
Ein enger Verwandter ist gestorben und hat Sie in seinem Testament als Erbe eingesetzt? Sie sind sich nicht darüber im Klaren, ob Sie die Erbschaft annehmen möchten oder wer die Pflichtteilsberechtigten sind und was ihnen zusteht? Oder beabsichtigen Sie selbst, ein Testament zu errichten und wissen nicht, wie Sie Ihre Gesellschaftsanteile an den Richtigen vererben können? Sie wollen sicherstellen, dass Ihr Partner auch nach Ihrem Ableben gut versorgt ist?
Sie haben ein behindertes Kind, das sich nicht selbst versorgen kann und laufend Sozialhilfe erhält? Kann dann ein Testament so erstellt werden, dass das Erbe nicht an den Sozialhilfeträger fällt , sondern dem Kind auch nach Ihrem Versterben noch zusätzliche Unterstützung erhält?
Sie sind aufgrund eines Testaments von der gesetzlichen Erbfolgeausgeschlossen worden und haben nur noch einen Anspruch auf das Pflichtteil? Welche Möglichkeiten haben Sie ?
Sie haben ein behindertes Kind, das sich nicht selbst versorgen kann und laufend Sozialhilfe erhält? Kann dann ein Testament so erstellt werden, dass das Erbe nicht an den Sozialhilfeträger fällt , sondern dem Kind auch nach Ihrem Versterben noch zusätzliche Unterstützung erhält?
Sie sind aufgrund eines Testaments von der gesetzlichen Erbfolgeausgeschlossen worden und haben nur noch einen Anspruch auf das Pflichtteil? Welche Möglichkeiten haben Sie ?
Pflicht zur Rechnungslegung gegenüber den Erben?
Kümmert sich ein Sohn um die Bankangelegenheiten seiner Mutter, ist er nach deren Tod den Miterben gegenüber nicht in jedem Fall zur Rechnungslegung über die vorgenommenen Geschäfte verpflichtet.
Dies entschied der 9. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Braunschweig durch Urteil vom 28.04.2021. 9 U 24/20
Voraussetzung für einen Anspruch auf Rechnungslegung sei, dass die verstorbene Mutter den Bruder rechtsverbindlich mit der Vornahme der Bankgeschäfte beauftragt habe. Ein solcher Auftrag ergebe sich nicht aus der Vollmacht an sich. Nach einer ausführlichen Anhörung beider Geschwister und der Vernehmung eines Zeugen stand für den Senat wegen der wirtschaftlichen Bedeutung der Geschäfte aber fest, dass die Mutter dem Sohn einen Auftrag erteilt habe, allerdings erst für den Zeitpunkt, als sie pflege- und betreuungsbedürftig geworden sei. Denn in diesem Zustand habe die Mutter ihre Bankgeschäfte weder selbst wahrnehmen noch deren Vornahme durch den Sohn kontrollieren können.
Weil sich für die Zeit davor keine Auftragserteilung feststellen lasse, müsse der beklagte Sohn der Erbengemeinschaft für diesen Zeitraum nur Auskünfte geben. Eine zusätzliche schriftliche Abrechnung schulde er nicht.
Ermittlung Höhe Pflichtteilsanspruch bei testamentarisch angeordneten Vermächtnissen. Kein Abzug von Vermächtnissen bei der Pflichtteilsberechnung OLG Koblenz, 03.07.2020 - 12 U 107/20