Vertragsrecht 

Möchten Sie ev. einen Vertrag über die Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts abschließen und sind sich nicht sicher, welche Regelungen notwendig sind?
Bedenken Sie, dass es immer auf den "worst case" , also auf den Fall ankommt, in dem sich die Gesellschafter zerstritten haben und eine Austritt eines Gesellschafters oder eine Auflösung der Gesellschaft bevorsteht.

Bei Gesellschaftsgründungen , die der notariellen Form bedürfen, ist es eher ratsam, auch aus Kostengründen zunächst den Entwurf des Notars einzuholen. Aber eine zusätzliche anwaltliche Beratung kann dennoch Sinn machen, denn der Notar muss überparteiisch beraten, der Anwalt ist demgegenüber zur Beratung der Parteiinteressen verpflichtet.