VERWALTUNGSRECHT

Ausbildungsförderung 

Ausbildungsförderung gibt es vor allem für Schüler und Studierende, aber auch als sog. Meisterbafög.

Wie wird die Höhe der Lesitung berechnet unter Berücksichtigung des eigenen Vermögens  und des Einkommens der Eltern?

Wenn es Streit mit den Eltern wegen des Unterhalts gibt, können die Studierenden dann Vorableistungen vom BAföG-Amt verlangen und so den Streit auf die Ebene zwischen Amt und den Eltern verlagern!

Wenn das Studium nicht gefällt, kann ein Fachrichtungswechsel vorgenommen werden? Wieviel Zeit haben die Studierenden dazu?

Die Förderung ist in der Regel auf die Zeit bis zu einer regulären Zwischenprüfung und danach auch bis zu einer Förderungshöchstdauer beschränkt.
Wenn Leistungsnachweise nicht rechtzeitig erbracht werden können, gibt es die Möglichkeit der Verlängerung bei Krankheit oder anderen Besonderheiten?

Blindengeld kann nicht als Einkommen bei der Bewilligung von Leistungen nach dem BAföG, oder soweit es angespart wird, auch nicht als Vermögen angerechnet werden (Hessischer Verwaltungsgerichtshof , Urteil v.   20.10.2009
Aktenzeichen:    10 A 1701/08)