VERWALTUNGSRECHT
VERWALTUNGSRECHT
Hochschul- und Prüfungsrecht
Sie sind bei einer Prüfung wiederholt durchgefallen und dürfen diese nicht wiederholen.
Welche Anfechtungsmöglichkeiten stehen Ihnen zu?
War der Prüfungsausschuss richtig besetzt?
Gibt es Chancen, wenn die Prüfungsaufgaben außergewöhnlich schwer waren?
Welchen Einfluss haben Krankheiten?
Denkblockaden infolge von Angststörungen in einer Prüfungssituation begründen keinen Anspruch auf eine Verlängerung der Prüfungszeit.
OVG Münster Urt. v. 08.06.2010 - 14 A 1735/09
Anders ist diese sicherlich bei besonderen Behinderungenzu beurteilen. Z.B. bei Sehgeschädigten wird sehr wohl eine Verlängerung der Bearbeitungszeit in Betracht kommen, wenn etwa eine Klausur anzufertigen ist und es nicht auf die reine Kenntnis von Lernstoffen ankommt!
War der Prüfungsausschuss richtig besetzt?
Gibt es Chancen, wenn die Prüfungsaufgaben außergewöhnlich schwer waren?
Welchen Einfluss haben Krankheiten?
Denkblockaden infolge von Angststörungen in einer Prüfungssituation begründen keinen Anspruch auf eine Verlängerung der Prüfungszeit.
OVG Münster Urt. v. 08.06.2010 - 14 A 1735/09
Anders ist diese sicherlich bei besonderen Behinderungenzu beurteilen. Z.B. bei Sehgeschädigten wird sehr wohl eine Verlängerung der Bearbeitungszeit in Betracht kommen, wenn etwa eine Klausur anzufertigen ist und es nicht auf die reine Kenntnis von Lernstoffen ankommt!