VERWALTUNGSRECHT

Gewerbe- und Wirtschaftsverwaltungsrecht

Ihnen  soll die Gewerbetätigkeit wegen angeblicher Unzuverlässigkeit entzogen werden?
Sie haben aber eine gutes Konzept, was die Behörde nicht berücksichtigt?
Oder die Unzuverlässigkeitsprognose ist nicht stichhaltig?

Widerspruch und Klage haben aufschiebende Wirkung, ein angeordneter Sofortvollzug kann gfs. im Wege des Antrags auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung dee Widerspruchs beseitigt werden (Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss v.  13.01.2004
Aktenzeichen:    6 TG 3098/03)