SOZIALRECHT
SOZIALRECHT
Arbeitslosengeld II, Hartz 4 o. SGB II - Leistungen vom Jobcenter
SGB II
Unklarheiten bestehen oftmals, ob einen Bedarfsgemeinschaft vorliegt, weil zB zwei Personen zusammenwohnen, bei denen das Jobcenter unterstellt, sie würden wechselseitig für sich Verantwortung übernehmen und nicht einzeln wirtschaften. Das führt dann dazu, dass beide Einkommen zusammengerechnet werden.
Die Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft müssen sich auch grob fahrlässiges Verhalten des Vertreters zurechnen lassen. Wenn also unterlassene Miteilungen über Einkommen des Sohnes vom Vater (der die Anträge stellt und die Bescheide erhält) nicht dem Jobcenter weitergegeben werden, so kann das Jobcenter noch innerhalb eines Jahres nach Kenntnis des Einkommens die Überzahlung zurückverlangen ( BSG, 6.5.21, B 4 AS 46/20 R).
Grundsätzlich sind die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) und Sozialhilfe/Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) nicht abschließend geregelt, es gibt Mehrbedarfe, die besonders darzulegen sind.
Allerdings können Bezieher von Grundsicherungsleistungen können im Eilverfahren einen Mehrbedarf für Coronaschutzverordnung konforme Masken nicht erfolgreich geltend machen.
LSG Essen vom 29.03.2021 - L 12 AS 377/21 B ER)
Denn ein im Einzelfall unabweisbarer, besonderer Bedarf sei nicht erkennbar. Zunächst hätten die Antragsteller ihren Anspruch auf Masken nach der Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung geltend zu machen. Überdies sei es ihnen zumutbar, ihren Bedarf vorübergehend aus dem Regelbedarf zu decken. Denn dieser bestehe lediglich für sog. „OP-Masken“, die nach der CoronaSchV NRW ebenfalls getragen werden dürften und die 0,10 bis 0,20 Euro pro Stück kosteten. Ab Mai 2021 könnten die Antragsteller zudem einmalig 150 Euro zum Ausgleich der mit der Pandemie in Zusammenhang stehenden Mehraufwendungen beanspruchen (§ 70 SGB II/§ 144 SGB XII).