SOZIALRECHT

Arbeitslosengeld I nach SGB III von der Agentur für Arbeit

Arbeitslosengeld I nach SGB III von der Agentur für Arbeit

Werden Ihnen Leistungen nach SGB III verweigert, weil Sie etwa dem Arbeitsmarkt angeblich nicht zur Verfügung stehen ( das ist bei Studierenden mit Nebenjob oftmals der Fall)?

Oder Sie erhalten eine Sperrzeit, weil Sie sich zu spät arbeitslos gemeldet haben oder einer Auflösung Ihres alten Arbeitsvertrages ohne wichtigen Grund zugestimmt haben?