SOZIALRECHT
SOZIALRECHT
Schwerbehindertenrecht
Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
Will Ihnen das Versorgungsamt trotz Empfehlung Ihres Arztes keinen Grad der Behinderung anerkennen oder wird Ihnen trotz erheblicher gesundheitlicher Probleme der Status einer Schwerbehinderung nicht anerkannt?
Oder soll Ihnen nach einer Heilungsbewährung der Schwerbehindertenstatus aberkannt werden?
Wissen Sie, dass Widerspruch und Klage aufschiebende Wirkung haben und die Aberkennung auch bei negativem Klageausgang erst 3 Monate nach Rechtskraft der Entscheidung wirkt?
Insofern lohnt sich immer eine fachkundige Überprüfung der Bescheide, denn das Versorgungsamt erstellt in der Regel die Bescheide nur nach einem Aktenstudium des beratenden Sozialmediziners.
Im Klageverfahren gibt es hingegen die Möglichkeit, einen eigenen Gutachter mit der Überprüfung zu beauftragen.
Hat der Träger, bei dem Sie als Schwerbehinderte(r) Leistungen beantragt hat, nicht umgehend innerhalb von 14 Tagen entschieden?