SOZIALRECHT

Renten wegen Erwerbsminderung

Gesetzliche Rentenversicherung

Renten: Erwerbsminderungsrenten und Altersrenten nach SGB VI

Es geht Ihnen gesundheitlich nicht gut und sie sind schon länger erkrankt oder fühlen sich einfach nicht mehr arbeitsfähig, dann kommt eine teilweise Erwerbsminderungsrente bei einem geminderten Leistungsvermögen unter 6 Stunden oder eine volle Erwerbsminderungsrente bei einer Leistungsfähigkeit unter 3 Stunden pro Tag in Frage.
Die Rente ist zwar nicht immer der goldene Weg, weil Sie sich dann auch manchmal weniger wert fühlen. Aber bei gesundheitlichen Einschränkungen wie chronischen Erkrankungen oder psychischen Problemen ist manchmal eine Rente auf Zeit schon sehr hilfreich.
Dabei kommt es auf ärztliche Befunde, aber auch eine klare Darstellung der aktuellen Probleme im täglichen Leben an, zudem kann bei einem Verfahren vor dem Sozialgericht auch einmal eigene ärztliche Gutachter*innen als Sachverständiger benannt werden.
Manchmal scheitern Anträge wegen angeblich fehlender Mitwirkung der Antragsteller*innen. Dann ist eine konkrete Prüfung der Hinweis- und Amtsermittlungspflichten der Rentenversicherungsträger erforderlich (Hessisches Landessozialgericht vom 20.11.2020, L 5 R 142/19)
Bei Bezug von Leistungen nach SGB II wird zB der Antrag auf eine vorgezogene Altersrente mit Abschlägen vom Jobcenter verlangt. Hiergegen kann im Einzelfall vorgegangen werden (Hessisches Landessozialgericht vom 15.12.2020, L 6 AS 554/20 B ER)