SOZIALRECHT
SOZIALRECHT
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Aufgaben des Sozialgesetzbuchs
SOZIALRECHT
Sozialrecht ... kein Buch mit sieben Siegeln
Aufgaben des Sozialgesetzbuchs
ein menschenwürdiges Dasein zu sichern,
gleiche Voraussetzungen für die freie Entfaltung der Persönlichkeit, insbesondere auch für junge Menschen, zu schaffen,
die Familie zu schützen und zu fördern,
den Erwerb des Lebensunterhalts durch eine frei gewählte Tätigkeit zu ermöglichen und
besondere Belastungen des Lebens, auch durch Hilfe zur Selbsthilfe, abzuwenden oder auszugleichen.
besondere Belastungen des Lebens, auch durch Hilfe zur Selbsthilfe, abzuwenden oder auszugleichen.
(2) Das Recht des Sozialgesetzbuchs soll auch dazu beitragen, daß die zur Erfüllung der in Absatz 1 genannten Aufgaben erforderlichen sozialen Dienste und Einrichtungen rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen.
Sozialgesetzbuch ...
Sozialgesetzbuch ...
SOZIALGESETZBUCH
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SGB I | Aufgaben des Sozialgesetzbuches |
SGB II | Arbeitslosengeld II, Hartz 4 o. SGB II - Leistungen |
SGB III | Bildungs- und Arbeitsförderung |
SGB IV | Sozialversicherungsrecht |
SGB V | Gesetzliche Krankenversicherung |
SGB VI | Renten wegen Erwerbsminderung |
SGB VII | Gesetzliche Unfallversicherung |
SGB VIII | Kinder- und Jugendhilfe |
SGB IX | Schwerbehindertenrecht, Rehabilitation und Teilhabe |
SGB X | Opferschutz, Verwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz |
SGB XI | Pflegeversicherung |
SGB XII | Sozialhilfe und Grundsicherung |
SGB I
Aufgaben des Sozialgesetzbuchs
ein menschenwürdiges Dasein zu sichern,
gleiche Voraussetzungen für die freie Entfaltung der Persönlichkeit, insbesondere auch für junge Menschen, zu schaffen,
die Familie zu schützen und zu fördern,
den Erwerb des Lebensunterhalts durch eine frei gewählte Tätigkeit zu ermöglichen und
besondere Belastungen des Lebens, auch durch Hilfe zur Selbsthilfe, abzuwenden oder auszugleichen.
besondere Belastungen des Lebens, auch durch Hilfe zur Selbsthilfe, abzuwenden oder auszugleichen.
(2) Das Recht des Sozialgesetzbuchs soll auch dazu beitragen, daß die zur Erfüllung der in Absatz 1 genannten Aufgaben erforderlichen sozialen Dienste und Einrichtungen rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen.
SGB II
Arbeitslosengeld II, Hartz 4, SGB II Leistungen
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SGB III
Arbeitsförderung
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SGB IV
Sozialversicherungsrecht
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SGB V
Gesetzliche Krankenversicherung
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SGB VI
Gesetzliche Rentenversicherung
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SGB VII
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SGB VIII
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SGB IX
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SGB X
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SGB XI
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SGB XII
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