Familienrecht


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Familienrecht

Viele Mandanten erzählen, dass Sie am Anfang der Beziehung oder Ehe immer gedacht haben, der Partner ändere sich noch in wichtigen Verhaltensweisen.
Nun stellt sich meistens heraus, dass genau diese Änderung nicht eintritt und es deshalb zu viele Differenzen gibt, die nicht mehr akzeptiert werden können.
Eventuell tritt auch plötzlich ein neuer Partner ins Leben und alles ist auf den Kopf gestellt.

Oder Sie werden mit der Konsequenz konfrontiert, dass Ihr Partner / Ihre Partnerin sich von Ihnen trennt.

Was heißt dies alles für die vielen bisherigen Gemeinsamkeiten wie Kinder, Wohnung /Haus, Lebensunterhalt, Vermögen und die zukünftige Rente?

Trennung und Scheidung

Was muss geregelt werden, wenn eine Trennung erfolgt?

Kann sofort die Scheidung eingeleitet werden?

Wer behält die Ehewohnung?

Bei wem wohnen die Kinder?

Wer zahlt Unterhalt ?

Wie werden Vermögen und Rentenansprüche geregelt?


Umgangs- und Sorgerecht

Auch über Trennungshunde wird vor Gericht gestritten.


Allerdings kann ein während der Ehezeit gemeinsam angeschaffter Hund nicht zum Gegenstand eines Umgangsrechtsverfahrens gemacht werden.

Der Hund zählt zum Hausrat undkann daher nur im Hausratsteilungsverfahren dauerhaft einen Ehepartner zugeweisen werden, eine Umgangsregelung ist vor dem Familiengericht nicht möglich (OLG Hamm, Bechlussv. 19.11.2010, II-10 WF 240/10).

Das verwundert auch nicht, denn ein Vergleich zu dem am Kindeswohl orientierte Umgangsverfahren mit gemeinsamern Kindern ist wohl kaum gegeben. 


Mediation im Familienrecht

Viele denken auch an den "goldenen Weg" einer Mediation. Der unterscheidet sich von der anwaltliche Tätigkeit darin, dass der Mediator unparteiisch sein muss, also keine Partei einseitig bevorzugen darf. Grundsätzlich ist der Mediator auch gehalten, dass beide Seiten selbst den gemeinsamen Weg finden sollen, wenn auch mit seiner tatkräftigen Unterstützung. Also funktioniert dieser Weg grundsätzlich nur, wenn eine grundlegende Gesprächs- und Verhandlungsbereitschaft beider Seiten besteht.

Meine Erfahrung zeigt, dass dann die Mediation der richtige Weg sein kann, aber dieselben Ergebnisse auch durch umsichtiges anwaltliches Verhandeln erzielt werden. 

Insofern ist die Mediation nichts grundsätzlich Neues.


VERWALTUNGSRECHT


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